Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

  1. Nachfolgende Bedingungen gelten ausschließlich für alle laufenden und zukünftigen Lieferungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die nach stehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH in Kenntnisentgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und der Firma Gaspers Elektro Systemtechnik GmbH zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, sind in den Verträgen schriftlich niedergelegt.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Eine Bestellung des Käufers kann die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte annehmen.
  2. Angebote der Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
  3. Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH behält sich ihre Eigentums-, Urheber- sowie Schutzrechte an allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen vor. Der Käufer darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH diese als vertraulich gekennzeichnet hat.

III. Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise der Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik gelten ab Werk, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen.
  2. Zahlungen sind nach den gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten.
  3. Soweit Zahlungsbedingungen nicht schriftlich vereinbart werden, sind die Rechnungen 10 Tage ohne Abzug netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  4. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist werden dem Kunden ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von jährlich 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Lieferer vorbehalten ebenso wie der Nachweis des Kunden, dass dem Lieferer kein oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegen an Sprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechts kräftig festgestellt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Liefer- und Leistungszeit

  1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Ersatzansprüche wegen Verzugs des Lieferers sind ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
  3. Die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik ist zu Teilelieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

V. Gefahrübergang – Versand/ Verpackung

  1. Verladung und Versand erfolgen versichert. Die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik ist bemüht, hin sichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lastendes Käufers.
  2. Die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück, ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
  3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

VI. Mängelansprüche

  1. Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produkt Beschreibung oder – soweit keine Produktbeschreibung vorliegt – dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.
  2. Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als übernommen, als dass die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH die Garantie ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt hat. Garantien, die die Lieferanten der Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH in Garantieerklärungen, der einschlägigen Werbung oder in sonstigen Produktunterlagen übernehmen, sind nicht durch die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH veranlasst. Sie verpflichten ausschließlich den Lieferanten, der diese Garantieübernahme erklärt. Absatz 1 dieser Ziffer bleibt unberührt.
  3. Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie der Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Lieferung zu gegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind der unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden.
  4. Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, wird die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH den Mangel nach ihrer Wahlinnerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Kunde hat der Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH oder ihren Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so ist die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH von der Mängelhaftung befreit.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  6. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung (Ziffer 6.4) oder Rückabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag (Ziffer 6.5) erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand an einem schwerzugänglichen Standort installiert wurde. Entsprechendes gilt, wenn der Liefergegenstand außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland installiert wurde.
  7. Schäden, die durch falsche oder mangelhafte Installation, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung oder Wartung eintreten, begründen keine Mängelansprüche.
  8. Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten die nachstehenden Fristen:
    2 Jahre: Alle Erzeugnisse (einschließlich Regelgeräte, eingebaute Armaturen, Elektro teile und -zubehör), soweit nicht das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
    1 Jahr: Ersatzteile. Die vorgenannten Fristen beginnen jeweils am Tage der Lieferung. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantiegelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  9. Unabhängig von den vorstehenden Verjährungsfristen ergibt sich die Lebensdauer eines Verschleißteiles aus dessen Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (übliche Lebensdauer). Diese kann deutlich kürzer sein als die in Ziffer 6.8 genannten Fristen. Sofern der Austausch eines Verschleißteiles nach Ablauf seiner üblichen Lebensdauer notwendig wird, begründet dies keine Mängelansprüche.
  10. Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
  11. Sofern die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH auf besonderen Wunsch des Kunden über ihre Lieferverpflichtung hin aus Planungshilfen übernommen hat, haftet die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH hierfür nur insoweit, als sie ihre nachweislich fehlerhaften Planungshilfen nach ihrer Wahl berichtigt oder neu erbringt. Jede weitergehende Haftung für Planungshilfen ist ausgeschlossen, soweit die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH nicht gemäß Ziffer 7 haftet.

VII. Ha f t u n g

  1. Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (z.B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung) haftet die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH nur
    – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
    – wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    – wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer  
    1. -Beschaffenheitsgarantie oder
    2. -nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder für   Sachschäden an privat  
    3. -genutzten Gegenständen.
  2. Darüber hinaus haftet die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH     wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich ihre Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH verbleibt an dem gelieferten Gegenstand bis zur vollen Befriedigung ihrer Ansprüche, d.h. nicht nur bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises dieser Ware, sondern auch bis zur Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung das Eigentum (Vorbehaltsware).      Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, hat die     Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit dem der Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH vom Käufer geschuldeten Beiträgen zu verrechnen.
  2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartung und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kostenrechtzeitig durchzuführen.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/ oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf odereinemsonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltswareentstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent)tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang auf die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH  ab diese nimmt die Abtretung hiermit an. Die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH ermächtigt den Käuferwiderruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zweck des Forderungseinzugs im Wege Des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderung solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.
  4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nichtgehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeitenden Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH hinweisen und die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH die in diesem Zusammenhangentstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  6. Die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH ist verpflichtet, die ihr zu stehenden Sicherheiten insoweit frei zugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, dabei obliegt der Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.          

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen (einschließlich Scheck- und Wechselklage) sowie sämtliche sich zwischen der Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH und dem Käuferergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Düren. Die Firma Gaspers Elektro-Systemtechnik GmbH ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
  2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nachdem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzesüber den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen Änderungen vorbehalten.